Veranstaltungen des KSA

Mit zahlreichen Veranstaltungen bieten wir unseren Mitgliedern die Möglichkeit, sich direkt und umfassend zu informieren sowie konkrete Probleme mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erörtern. Eine Übersicht über alle Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender und in den vierteljährlich erscheinenden KSA-Mitteilungen.

Veranstaltungskalender

Mitgliederversammlung 2024

Die Mitgliederversammlung findet am 27. November 2024 in Berlin statt.

Information und Anmeldung zur Mitgliederversammlung

Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes: Keine Auswirkungen auf die Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 20 km/h

Das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der EU-KH-Richtlinie in deutsches Recht ist nunmehr abgeschlossen. Am 17.04.2024 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften1 in Kraft getreten.

Die gute Nachricht: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h sind weiterhin von der Versicherungspflicht ausgenommen.2

Für Sie bleibt alles also beim Alten. Der Gebrauch dieser selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Stapler (Aufsitzrasenmäher, Schneeräumer, Gabelstapler etc.) ist im Rahmen des allgemeinen Haftpflichtdeckungsschutzes mitversichert.

1 BGBl. 2024 I Nr. 119 vom 16.04.2024.
2 § 2a Abs. 1 Nr. 1 PflVG.

Badestellen: eine unendliche Geschichte

Im Jahr 2017 gab es einigen Pressewirbel rund um Badestellen. Nachdem die vergangenen beiden Sommersaisons ruhig verlaufen sind, ist das Thema nun wieder in den Blickpunkt gerückt. Auslöser sind verschiedene Presseartikel zu Badestellen, in denen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 23.11.2017 Bezug genommen wird.

Diesem Urteil liegt ein Unfall in einem Schwimmbad zugrunde. Der BGH hat sich nicht mit der Frage befasst, ob der Badebetrieb in einem Schwimmbad beaufsichtigt werden muss; denn das steht außer Zweifel. Vielmehr hat sich der BGH mit dem "Wie" der Aufsicht auseinandergesetzt und entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Beweislastumkehr eingreift.

Folgerichtig lautet die Überschrift der BGH-Pressemitteilung vom 28.11.2017: "Bundesgerichtshof konkretisiert die Pflichten der Schwimmbadaufsicht und klärt Beweislastfragen bei Badeunfällen". Eben das ist Gegenstand des BGH-Urteils.

Demgegenüber steht in den Presseartikeln, der BGH habe sich zum "Ob" der Aufsicht an Badestellen geäußert. Dies ist nicht zutreffend. In dem Urteil geht es weder um Badestellen noch um das "Ob" der Aufsicht.

Die Presseartikel haben für große Verwirrung gesorgt. Daher noch einmal das Wichtigste zur Aufsichtspflicht an Badestellen und zu unserem Versicherungsschutz in Kürze:

  • Als Haftpflichtversicherer setzen wir keine eigenen Standards, sondern geben Empfehlungen, die auf (gesetzlichen) Regelungen und der Rechtsprechung basieren.
     
  • Unseren Standpunkt zur Aufsichtspflicht an Badestellen kennen Sie: Sofern Sprunganlagen vorhanden sind, halten wir eine Aufsicht für erforderlich. Hier können Sie unseren Artikel noch einmal nachlesen: Verkehrssicherungspflicht für Badestellen und Naturbäder.
     
  • Sofern Sie unsere Empfehlungen nicht umsetzen, verlieren Sie nicht automatisch Ihren Versicherungsschutz. Nur wenn wir Sie unter ausdrücklichem Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung und den drohenden Verlust des Versicherungsschutzes zum Handeln aufgefordert haben und Sie nicht reagiert haben, ist Ihr Versicherungsschutz in Gefahr.
     
  • Der Abschluss einer weiteren Haftpflichtversicherung führt aus unserer Sicht zu einer überflüssigen Mehrfachversicherung.
     
  • Ein Badeunfall kann auch strafrechtliche Folgen haben, die jede Person innerhalb der Behördenhierarchie treffen und zu einer Verurteilung führen können. Diese Verantwortung können wir Ihnen nicht abnehmen.
Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden zunehmend verringert, sodass gesetzlich Krankenversicherte eine immer größer werdende finanzielle Eigenbeteiligung im Krankheitsfall zu tragen haben.

Der Kommunale Schadenausgleich hat aus diesem Grund vor einigen Jahren einen Gruppenversicherungsvertrag für die Produktlinie PEP (Private Ergänzungs-Police) abgeschlossen, um den gesetzlich krankenversicherten Mitarbeitern unserer Mitglieder einen Zusatzversicherungsschutz anbieten zu können.

Die Produktlinie PEP besteht aus fünf Tarifen, die alle unterschiedlichen Wünsche und Ansprüche abdecken, von der Grundabsicherung bis hin zur Einbett-Unterbringung mit Chefarztbehandlung im Krankenhaus.

Ab dem 01. Oktober 2017 wird es zusätzlich einen dreimonatigen Aktionszeitraum geben, in dem die Gesundheitsprüfung für die Tarife PEP Standard und Plus entfällt.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Für individuelle Fragen steht Ihnen die Servicehotline der Versicherungskammer Bayern unter der Rufnummer 089 21604774 gern zur Verfügung. Oder Sie verwenden das veröffentlichte Kontaktformular.

Nutzen Sie unseren Online-Mitglieder-Service?

Der Online-Mitglieder-Service (OMS) des KSA bietet zahlreiche Vorteile. Von der Anmeldung Ihrer Fahrzeuge bis zum Erstellen einer Zahlungsübersicht im Schadenfall finden Sie im OMS nützliche Funktionen, die Ihre Arbeit erleichtern. Beantragen Sie jetzt den Zugang.

zertifikat Klicken Sie auf die Schaltfläche und folgen Sie der Beschreibung.
   

Elektronischer Postversand im Online-Mitglieder-Service

Sie wollen sich für den elektronischen Postversand anmelden, Ihre E-Mailadresse ändern, einen weiteren Empfänger hinzufügen oder den E-Mail-Service abbestellen? Dann gehen Sie bitte wie folgt vor: Melden Sie sich im Online-Mitglieder-Service an und verwenden Sie den Menüpunkt "Stammdaten - Postversand" zur Änderung der Einstellungen hinsichtlich der Zustellung von BADK-Informationen, KSA-Mitteilungen und Mitgliederrundschreiben.

BADK-Sonderheft
"Haftungsrechtliche Organisation im Interesse der Schadenverhütung"

Im September 2018 erschien die 5., überarbeitete Auflage des BADK-Sonderheftes „Haftungsrechtliche Organisation im Interesse der Schadenverhütung“. Die Neubearbeitung berücksichtigt die seit der Vorauflage eingetretenen aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie die Änderungen bei technischen Regelwerken. Die Beiträge zu den einzelnen Themen werden ergänzt durch zahlreiche Muster für Dienstanweisungen, Kontrollblätter, Verträge usw.

Das Sonderheft steht im Online-Mitglieder-Service zum Download zur Verfügung (Zertifikat erforderlich).

Sicherheit
im öffentlichen Leben

Kommunale Aufgaben sind vielfältig und anspruchsvoll. Der KSA bietet deshalb Versicherungsschutz für das gesamte kommunale Tätigkeitsfeld.

Dabei unterstützt der KSA als kommunale Selbsthilfeeinrichtung seine Mitglieder auch bei der Schadenprävention.

Mit dem Online-Mitglieder-Service stehen den KSA-Mitgliedern moderne Kommunikationsmittel im Schadenfall und darüber hinaus zur Verfügung.

Online-Mitglieder-Service
zertifikat

Probleme mit dem Zertifikat?
servicedesk@ksa.de
Unter einem Dach
Hier finden Sie Angebote unserer Partnerunternehmen für kommunalen Versicherungsschutz.
Presse
Für Anfragen von Journalisten steht unser Pressebüro zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie Anna Maest unter der Telefonnummer +49 341 462626-201 (Fax -400) oder per E-Mail an presse@ksa.de. Für schriftliche Anfragen lautet die Adresse:
  • Redaktionsbüro KSA,
    Anna Maest, Paulaner Palais, Nordstraße 17-22,
    04105 Leipzig
Dringende Anfragen können Sie rund um die Uhr an unsere kostenlose Medienhotline: 0800 2610195 richten.
Preis für Workflow-Lösung
Anlässlich des Kommunikationsforums "Dialog Zukunft" erhielt der KSA den Innovationspreis 2003 des Softwarehauses SER für seine vorbildliche Lösung des elektronischen Workflows in der Schadenbearbeitung.
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Anbieter: KSA | Kommunaler Schadenausgleich der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen | Hausanschrift: Konrad-Wolf-Straße 91/92 • 13055 Berlin | Postanschrift: 13048 Berlin | Tel.: 030 42152-0 Fax: 030 42152-111 | UStIdNr. DE 189 127 523 | Allg. Anfragen: info@ksa.de | Medienhotline: 0800 2610195