Organe des KSA sind
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt, außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn es die Belange des KSA erfordern oder es die Mitglieder mit mindestens 10 % der Stimmen verlangen.
Der Verwaltungsrat besteht aus 17 von der Mitgliederversammlung gewählten Vertretern. Der Verwaltungsrat wird für 5 Jahre gewählt. Er wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden.
Die Verwaltung des KSA sowie die Durchführung aller mit der Aufgabenstellung des KSA verbundenen Geschäfte obliegt dem Geschäftsführer.